Ablauf, Termine und Kosten

Termine

Sie erhalten in der Regel einen ersten Beratungs- bzw. Diagnostik Termin innerhalb von 6 – 8 Wochen.

Wird anschließend eine darüber hinaus gehende Beratung bzw. Lerntherapie vereinbart, werden Anzahl und Häufigkeit der Stunden eng an Bedarf und Verlauf angepasst.

Die Termine für die Lerntherapie finden anfangs meist etwa 1x wöchentlich statt. Wenn der Grundstein erst einmal gelegt ist, können die Abstände größer werden. Bei Lerncoaching und Beratung können auch von Beginn an größere Abstände gewählt werden – ganz nach Bedarf.

Zeit- oder stundengebundene Verträge schließe ich nicht ab.

Begabungsdiagnostik und LRS / Legasthenie bzw. Dyskalkulie Diagnostik beinhalten einen Termin für die Testdurchführung sowie ein Beratungssgespräch mit Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen. Sie erhalten daran anschließend einen schriftlichen Ergebnisbericht.

Kosten

Grundsätzlich sind die Kosten selbst zu übernehmen.

Im Einzelfall können Sie für eine Lerntherapie prüfen, ob die Voraussetzungen der Kostenübernahmen durch folgende Kostenträger vorliegen:

  • Jugendamt (§35a KJHG)
    Anerkennung als Therapeutin für Legasthenie und Dyskalkulie nach § 35 a SGB VIII liegt vor
    (festgestellt durch das Jugendamt Kreis Ahrweiler sowie das Jugendamt des Kreises Euskirchen)
  • Jobcenter
    Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche (BuT)
    Informationen zum Bil­dungs­pa­ket »

Die Behandlungskosten können in der Regel als außergewöhnliche Belastungen (agB) steuerlich absetzbar sein. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Kostenübernahme für Autogenes Training bzw. Progressive Muskelentspannung kann bei entsprechender (Zusatz-) Versicherung nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker möglich sein, da ich über die Erlaubnis zur Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) verfüge.

Der telefonische Erstkontakt ist natürlich kostenfrei.

Absagen

Als Terminpraxis halte ich den vereinbarten Termin verbindlich und nur für Sie bereit. Bitte geben Sie mind. 36 Stunden vorher Bescheid (Email, Anrufbeantworter), wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Ich behalte mir vor, nicht (rechtzeitig) abgesagte Termine mit einer Pauschale in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht bei Versäumnissen ohne eigenes Verschulden, zum Beispiel im Fall einer Erkrankung. Auch hierbei möchte ich Sie aber bitten, so früh wie es möglich ist Bescheid zu geben. 

Seminare / Vorträge

Bei Interesse an einem Vortrag, Seminar, Workshop etc. spreche ich die zeitlichen, örtlichen und finanziellen Konditionen gerne mit Ihnen persönlich ab.